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Impressum

 

Satzung des Förderkreises „Jugendreferent“

der Seelsorgeeinheit  Herrenberg-Gäu-Kuppingen

 

§ 1 Zweck und Aufgaben

Der Förderkreis Jugendreferent hat sich zur Aufgabe gemacht, die Anstellung eines Jugendreferenten zu fördern und Gelder zu sammeln mit dem Ziel, die Personalkosten für einen Jugendreferenten in der Seelsorgeeinheit (SE) Herrenberg-Gäu-Kuppingen zu finanzieren und die Jugendreferenten-Stelle unterstützend zu begleiten.

Die Unterstützung erfolgt durch:

-          Beschaffung von Finanzmitteln durch Spenden und Aktionen

-          Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

-          Kontakt halten mit dem Jugendreferenten und Ansprechpartner sein

 

§ 2 Rechtliche Organisation

Der Förderkreis Jugendreferent der SE Herrenberg-Gäu-Kuppingen ist eine nicht rechtsfähige Vereinigung, die nach den Bestimmungen dieser Satzung organisiert ist.

Eine Mitgliedschaft im Sinne von regelmäßiger Beitragserhebung ist nicht vorgesehen. Spenden und durch Aktionen erwirtschaftete Gelder sind zweckgebunden und fließen unmittelbar auf das Konto „Jugendreferent“.

Spendenbescheinigungen im Sinne der Gemeinnützigkeitsbestimmungen für Zuwendungen an den Förderkreis Jugendreferent erteilen ausschließlich die Kirchengemeinden Herrenberg,

Jettingen-Gäufelden-Bondorf und Kuppingen.

Aus finanztechnischen Gründen wird nur eine Kirchengemeinde Anstellungsträger des Jugendreferenten. Die Kirchengemeinden stimmen sich diesbezüglich ab.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Förderkreis Jugendreferent ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Förderkreises dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.

Im Falle der Auflösung des Förderkreises Jugendreferent vor Erreichung des Zieles fließen die gesammelten Gelder der allgemeinen Jugendarbeit in den Kirchengemeinden der SE Herrenberg-Gäu-Kuppingen zu.

 

§ 4 Förderkreis

Der Förderkreis wird vertreten durch die Mitglieder der einzelnen Kirchengemeinderäte. Pro Kirchengemeinde sind zwei Stimmen möglich. Mitglieder müssen vom jeweiligen KGR beauftragt bzw. benannt werden. Die Jugendgruppen der Seelsorgeeinheit sind mit einem Mitglied je Gruppe/Verband vertreten und stimmberechtigt.

Das Pastoralteam wird vertreten durch den leitenden Pfarrer der Seelsorgeeinheit und die Kirchenpflege ( bei Bedarf ) des Anstellungsträgers durch den Kirchenpfleger. Die Vertreter von Pastoralteam und Kirchenpflege haben jeweils eine Stimme. Der Jugendreferent ist ebenfalls stimmberechtigtes Mitglied.

Bei Abstimmungen und Beschlüsse zählt die einfache Mehrheit.

 

  

§ 5 Förderkreis-Vorsitz

Der Förderkreis wählt aus seinem Kreis eine/en Vorsitzende/er, eine/en Stellvertreter/in sowie einen Schriftführer. Schriftführer können auch mehrere Personen sein.

Versammlungen und Sitzungen des Förderkreises werden vom Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Vertreter des Pastoralteams einberufen.

Der Vorsitzende ist zuständig für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen von und gegenüber dem Förderkreis. Er koordiniert die Durchführung der Beschlüsse des Förderkreises.

 

 

§  6 Protokolle

Über den Verlauf der Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen.

 

Für die Seelsorgeeinheit Herrenberg-Gäu-Kuppingen

 

Pfarrer Markus Ziegler der Seelsorgeeinheit 

Margret Somfleth, 2. Vorsitzende KGR Herrenberg

Helmut Wiesolek, 2. Vorsitzender KGR Herrenberg

Brigitte Ormos, stellv. 2. Vorsitzende KGR Jettingen-Gäufelden-Bondorf

Klaus Ensinger, stellv. 2. Vorsitzender KGR Jettingen-Gäufelden-Bondorf

Hans-Jürgen Steffens, 2. Vorsitzender KGR Kuppingen


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